AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IRIS-DESIGN

Gültig für alle Aufträge, die an Iris Karlinski, Giselastr. 15, 10317 Berlin - nachfolgend „IRIS-DESIGN” - vergeben werden, sofern nicht etwas anderes (schriftlich oder mündlich) vereinbart wurde.

Zustandekommen

1.1 Alle Angebote von IRIS-DESIGN sind freibleibend und nach Ausstellungsdatum 4 Wochen gültig.

1.2 Die Bestellung an IRIS-DESIGN stellt ein Vertragsangebot des Auftraggebers dar.

1.3 Das Vertragsangebot darf IRIS-DESIGN nach eigenem Ermessen innerhalb von 14 Tagen annehmen oder ablehnen. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von IRIS-DESIGN zustande.


Auftragsabwicklung und Garantievereinbarung

2.1 Wenn Vorkasse vereinbart wurde, nimmt IRIS-DESIGN die Arbeit an dem erteilten Designauftrag nach Geldeingang auf und erstellt innerhalb von 10 Arbeitstagen oder innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Designentwurf.

2.2 Jeder Designentwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit wie möglich, wird die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

2.3 ReDesign-Garantie: Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs kostenfreie, umfassende Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen, die grundsätzlich den Charakter und die Art des Designs verändern dürfen. Die Wünsche für das ReDesign dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben (im Briefing) nicht allzu deutlich überschreiten. Bei Inanspruchnahme der „ReDesign-Garantie” entfällt die „Geld-zurück-Garantie”.

2.4 2 Kostenfreie Korrekturläufe: Zusätzlich hat der Kunde das Recht auf 2 weitere kostenfreie Korrekturläufe zur Optimierung der ausgewählten Design-Variante. Weitere Korrekturen sind möglich, sie werden zzgl. zum Angebot zum vereinbarten Stundenhonorar abgerechnet.

2.5 Geld-zurück-Garantie: Alternativ dazu hat der Kunde das Recht, bei absolutem Nichtgefallen der Erstentwürfe, das Designprojekt hier abzubrechen. Der gewünschte Projektabbruch muss vor Beginn der ersten Korrekturgänge schriftlich mitgeteilt werden (z.B. per E-Mail an: info@IRIS-DESIGN.de). In diesem Fall entsteht eine Bearbeitungspauschale von 40,– EUR (inkl. MwSt). Falls Vorauszahlung geleistet wurde, wird die geleistete Zahlung abzgl. der Bearbeitungspauschale von 40,– EUR innerhalb von 10 Arbeitstagen rückerstattet.

2.6 Auftragsabschluss: Wenn der Auftraggeber die Freigabe erteilt hat oder wenn von Seiten des Auftraggebers länger als 21 Tage lang keine Reaktion erfolgt ist, gilt der jeweilige Design-Auftrag als abgeschlossen. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der Vergütung:

  • Das Werk als druckfähige cmyk-Datei auf CD/DVD (in den Formaten eps, pdf oder wie gewünscht)
  • oder als screenfähige rgb-Datei (Formate wie gewünscht)
  • Alle zur Verwendung des bestellten Werkes erforderlichen „einfachen NUTZUNGSRECHTE”, zeitlich und räumlich unbeschränkt, inhaltlich auf das bestellte Medium beschränkt;
  • Für alle Logos das erweiterte „alleinige NUTZUNGSRECHT”, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt.

Für Designarbeiten kann auch das „alleinige Nutzungsrecht” vor Auftragsbeginn vereinbart werden.

 

Drucksachenerstellung/Fremdleistungen

3.1 Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt IRIS-DESIGN die Beauftragung einer Druckerei und die Drucküberwachung nach weiterer Vereinbarung und Vergütung.

3.2 Die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Proof, Druckauftrag) nimmt IRIS-DESIGN im Namen des Auftraggebers und auf dessen Rechnung vor.

3.3 Soweit IRIS-DESIGN diese Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber IRIS-DESIGN von den hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

3.4 Für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Fremdleister haftet IRIS-DESIGN nicht. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdleisters.

 

Pflichten und Haftung des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von ihm zur Verfügung gestellte Material (z.B. Fotos, Illustrationen, Texte) sowohl auf Rechtmäßigkeit als auch auf Urheberrechte (Copyright) zu überprüfen und notwendige Nutzungserlaubnisse einzuholen.

4.2 Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Design-Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Er ist zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet. Delegiert der Auftraggeber die Freigabe (gesamt oder teilweise) an IRIS-DESIGN, so stellt er IRIS-DESIGN von der Haftung frei.

4.3 Der Auftraggeber darf die Abnahme nicht aus künstlerisch-gestalterischen Gründen verweigern. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

4.4 Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich bei IRIS-DESIGN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.

4.5 Der Auftraggeber stellt IRIS-DESIGN von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen IRIS-DESIGN stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.


Vergütung/Honorar

5.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung.

5.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet IRIS-DESIGN lediglich ein Abschlagshonorar in Höhe von 75 % des Auftragswertes.

5.3 Falls keine Vorauskasse geleistet wurde, kann IRIS-DESIGN angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Die Gesamtvergütung ist bei Lieferung der Arbeiten fällig.

5.4 Alle Honorare sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar.

5.5 Die Berechnung der Honorare richtet sich, falls nicht anders vereinbart, nach den Honorarempfehlungen der „Allianz deutscher Designer AGD”.

 

Urheberschutz und Nutzungsrechte

6.1 Jeder an IRIS-DESIGN erteilte Design-Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werk­leistungen gerichtet ist. Es gilt das Werkvertragsgesetz und für die Entwürfe und Werkzeichnungen als persönlich geistige Schöpfung das Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

6.2 Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sind.

6.3 Alle vereinbarten Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung vom Auftraggeber erworben.

6.4 An den Design-Arbeiten von IRIS-DESIGN werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

6.5 Für Bildmaterial, das IRIS-DESIGN aus ihrer eigenen Bilddatenbank für Entwürfe verwendet, wird immer das „einfache” Nutzungsrecht übertragen. Das „alleinige” Nutzungsrecht kann nur im voraus vereinbart werden und wird gesondert vergütet.

6.6 Die Werke von IRIS-DESIGN dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und dem vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Wiederholungsnutzungen (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ausgenommen davon sind Logos, die inklusive aller Nutzungsrechte abgegeben werden.

6.7 IRIS-DESIGN ist nicht verpflichtet, Zwischenprodukte ihrer Arbeit, wie Reinzeichnungen oder originäre Daten (z.B. PhotoShop Originaldateien) an den Auftraggeber herauszugeben. Wird diese Herausgabe gewünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

Belegexemplare und Eigenwerbung

7.1 IRIS-DESIGN hat das Recht, auf den Produkten ihrer Dienstleistung als Urheber genannt zu werden, der Auftraggeber darf dieser Verwendung nur aus wichtigem Grund widersprechen.

7.2 Von vervielfältigten Werken sind IRIS-DESIGN 5 einwandfreie Belegexemplare (weniger bei wertvollen Stücken) unentgeltlich zu überlassen.

7.3 Bei IRIS-DESIGN verbleibt das Recht, sämtliche von ihr erstellten Designarbeiten im Rahmen ihrer Eigenwerbung als Referenz verwenden zu dürfen, auch wenn der Auftraggeber die „alleinigen Nutzungsrechte” erworben hat. Der Auftraggeber darf dieser Verwendung nur aus wichtigem Grund widersprechen.

 

Haftung und Gewährleistung

8.1 IRIS-DESIGN verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.

8.2 Bei mangelhafter Leistung verpflichtet sich IRIS-DESIGN zur kostenlosen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich angemessene Herabsetzung des Vergütungspreises oder (bei Unmöglichkeit) Rücktritt vom Vertrag verlangen.

 

Haftungsbeschränkung

9.1 Für entstandene Sach- oder Vermögensschäden haftet IRIS-DESIGN nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei fahrlässiger (leichter und grober) Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf die Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens beschränkt. In jedem Fall ist die Haftung maximal beschränkt auf die doppelte Höhe der vereinbarten Vergütung.

9.2 IRIS-DESIGN haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und nicht für entgangenen Gewinn.

9.3 Für den Verlust von Daten haftet IRIS-DESIGN insoweit nicht, als dass es dem Kunden obliegt, Datensicherungen durchzuführen.

9.4 Eine Haftung für Schutzfähigkeit, sowie für wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von IRIS-DESIGN nicht übernommen.

 

Erfüllungsort

10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Grafik-Designerin Iris Karlinski, Berlin.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

11.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

Stand: 3.11.2011